AGB

Budo-Kampfsportschule-Starzach e.V.

Vereinsregister Nr. 390249
Amtsgericht Stuttgart

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins

Inhalt

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Aufnahme eines Mitglieds
3. Preise
4. Training
5. Lehrgänge und Seminare
6. Andere Veranstaltungen
7. Haftung
8. Kündigung
9. Sonstige Informationen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese AGB gelten zwischen dem Verein, dem Trainerteam und dem Mitglied, sowie den Teilnehmern, der von der Budo-Kampfsportschule-Starzach e.V. organisierten Lehrgängen oder Seminaren.
1.2. Jedes Mitglied und jeder Veranstaltungsteilnehmer erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an.

2. Aufnahme eines Mitglieds

2.1. Nach 5 Probetrainingseinheiten musst Du dich entscheiden, ob Du Mitglied unseres Vereins werden möchtest.
2.2. Wenn ja, dann bekommt man im Training einen Aufnahmeantrag, den man ausfüllen muss. Dieser wird dann im Training unterschrieben abgegeben.
2.3. Der Aufnahmeantrag geht an den 1. oder 2. Vorstand zur Kontrolle und zur Bestätigung durch die entsprechende Unterschrift.
2.4. Nach darauffolgender Aufnahme deiner Daten, bekommst Du eine Bestätigung, dass Du jetzt Mitglied in unserem Verein bist. In dieser Bestätigung, wird Dir auch mitgeteilt, welche Zahlungen anfallen und wann diese Zahlungen abgebucht werden.
2.5. Eine dieser Zahlungen ist der sogenannte Aufnahmebeitrag, der einmalig vom angegebenen Konto abgebucht wird. Dieser Beitrag ist für ein Aufnahmepaket, das man im Training überreicht bekommt. Das Aufnahmepaket beinhaltet: Sportpass, Satzungsheft, Prüfungsprogramm, Aufnäher für den Bujukai Anzug, Visitenkarten, Bestellformulare und den aktuellen Werbeflyer.
2.6. Sollte man etwas spezielles benötigen, oder noch etwas fehlen, so kann man im Training nachfragen oder einfach eine E-Mail an volker.hipp@bujukai.de schicken.

3. Preise

3.1. Die Preise des Vereines regelt die Geschäftsordnung und die Vorstandschaft.
3.2. Die Preise für Bujukai Artikel können von der Vorstandschaft auch verändert und angepasst werden.
3.4. Die Preisänderungen der regelmäßigen monatlichen und jährlichen Vereins- und Trainingsgebühren werden, wenn sie von der Vorstandschaft begründet werden können, in den Mitgliederversammlungen abgestimmt.

4. Training

4.1. Den Verlauf des Trainings bestimmt der Trainer oder der Trainer-Koordinator.
4.2. Wir haben einen trainingsplan für die Trainer, der gleichzeitig auch als Abrechnungsformular für die Trainingseinheiten dient. Die Trainer müssen sich an den Plan halten, innerhalb dieses Plans haben die Trainer genügend Spielraum und können somit ein flexibles Training gestalten.
4.3. Gibt es gesundheitliche Probleme bei einem Trainingsteilnehmer, so ist er dazu verpflichtet dies dem Trainer mitzuteilen. Sollten dies Gesundheitsprobleme sein, die eine persönliche Gefahr im Training darstellen können, so ist der Trainingsteilnehmer auch verpflichtet dies seinem Trainingspartner mitzuteilen. Der Trainer entscheidet, ob das Mitglied momentan am Training teilnehmen darf und hat auch das Recht das Mitglied nur als Zuschauer zuzulassen.
4.4. Die Vorstandschaft und das Trainerteam haben das Hausrecht und bestimmen die Verhaltensregeln im Training. Somit sind sie auch berechtigt, bei Nichteinhaltungen Trainingsteilnehmer vom Training zu verweisen. Nach Abmahnungen und schriftlichen Informationen zwischen Trainerteam, Vorstand und Mitgliedern (Eltern), kann man auch mit sofortiger Wirkung vom Verein abgemeldet werden.

5. Lehrgänge und Seminare

5.1. Jeder Lehrgang und jedes Seminar wird über die Homepage und über Flyer ausgeschrieben.
5.2. Möchte man daran teilnehmen, so muss man sich vorher per E-Mail anmelden und den Angaben, die auf der Ausschreibung stehen folgen.
5.3. Kann man aus irgendwelchen Gründen die Veranstaltung doch nicht besuchen, so hat man die Pflicht, sich vor der Veranstaltung, wieder per E-Mail abzumelden.
5.4. Gibt es gesundheitliche Probleme bei einem Teilnehmer, so ist er dazu verpflichtet dies dem Trainer mitzuteilen. Sollten dies Gesundheitsprobleme sein, die eine persönliche Gefahr im Training darstellen können, so ist der Teilnehmer auch verpflichtet dies seinem Trainingspartner mitzuteilen. Der Veranstalter und Trainer entscheidet, ob das Mitglied momentan am Training teilnehmen darf und hat auch das Recht das Mitglied nur als Zuschauer zuzulassen.
5.5. Die Vorstandschaft und das Trainerteam haben das Hausrecht und bestimmen die Verhaltensregeln bei Lehrgängen und Seminaren. Somit sind sie auch berechtigt, bei Nichteinhaltungen Teilnehmer vom Training zu verweisen.
5.6. Bei Lehrgängen und Seminaren entstehen Fotos, Videos und Presseartikel, die auch auf der Homepage veröffentlicht werden. Sollte man, aus irgendwelchen Gründen nicht auf diesen Medien erscheinen wollen, so gibt es die Möglichkeit ein Formular auszufüllen, das bei diesen Veranstaltungen ausgelegt wird.

6. Andere Veranstaltungen

6.1. Natürlich werden von unserem Verein auch andere Veranstaltungen wie die Maiwanderung, Sommerfest, Ausflüge, Weihnachtsfeier …usw. organisiert. Diese Veranstaltungen sind ausschließlich für Vereinsmitglieder und eventuell auch deren Anhängen, wie Ehepartner und Kinder gedacht.
6.2. Wir machen alle zwei Jahre einen Stand beim Starzachfest, der ist natürlich auch für die Öffentlichkeit. Die Besucher müssen hier den Bestimmungen der Gemeinde folgen.
6.2. Der Jugendschutz ist uns dabei sehr wichtig. Wir halten die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten ein, geben keinen Alkohol aus und hängen die Gesetzlichen Bestimmungen im Stand als Information aus.

7. Haftung

7.1. Für unsere Vereinsmitglieder haben wir eine Unfallversicherung und eine Hausratversicherung. Das Mitglied ist dazu verpflichtet dem Vorstand oder Trainer sofort mitzuteilen, wenn etwas passiert ist. Das muss dann schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden.
7.2. Nichtmitglieder sind nicht versichert und müssen bei von uns organisierten Veranstalten selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
7.3. Es ist uns sehr Wichtig, dass innerhalb der Veranstaltungen und des Trainingsbetriebes die von uns gestellten Regeln eingehalten werden und somit ein friedlicher, sicherer Umgang mit seinem Trainingspartner gewährleistet wird.

8. Kündigung

8.1. Sollte sich ein Mitglied entscheiden zu Kündigen und somit unseren Verein zu verlassen, so benötigen wir dafür lediglich ein Satz per E-Mail.
8.2. Die Kündigung wird aufgenommen und per E-Mail bestätigt.
8.2. Die momentane Kündigungsfrist ist 3 Monate ab dem Kündigungsdatum, in dieser Zeit ist man noch Mitglied und kann das Training besuchen.

9. Sonstige Informationen

9.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.2 Der Verein und die Vereinsmitglieder sind unabdingbarer Bestandteil der AGBs.
9.3. Der Verein behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
9.4. Alles weitere regelt die aktuelle Vereinssatzung

Stand: 15.07.2018